Krankschreibung nach Kündigung: Müssen Arbeitgeber Lohnfortzahlung leisten?
Arbeitgeber dürfen bei einer „Abschlusskrankheit“ eines Beschäftigten die Lohnfortzahlung verwehren, wenn der Arbeitnehmer am Tag nach dem Ende der Tätigkeit einen neuen Job in einem anderen Betrieb aufnimmt. Das entschied das Bundesarbeitsgericht. Die aktuelle Entscheidung erläutert Ecovis-Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Gunnar Roloff in Rostock.