Die Rechtsanwälte bei Ecovis betreuen bereits seit vielen Jahren Mandanten bei der Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben und sind als externe betriebliche Datenschutzbeauftragte bestellt.
Ärztliche Behandlungsleistungen sind grundsätzlich nach der Gebührenordnung für Ärzte abzurechnen. Doch gilt dies für alle Ärzte oder gibt es auch Ausnahmen von dieser Vorschrift?