Dienstwagen im Ruhestand: So können Aktivrentner die Privatnutzung steuerfrei gestalten
Zum Vergütungspaket von Personen, etwa Angestellten in Teilzeit, Beratern oder Geschäftsführern, die nach dem Erreichen der Regelaltersgrenze weiterarbeiten, gehört häufig auch ein Dienstwagen. Unter welchen Voraussetzungen der geldwerte Vorteil steuerfrei bleiben kann und worauf Arbeitgebende und Aktivrentner achten sollten, erklärt Andreas Islinger, Steuerberater bei Ecovis in München.