Die Rechtsanwälte bei Ecovis betreuen bereits seit vielen Jahren Mandanten bei der Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben und sind als externe betriebliche Datenschutzbeauftragte bestellt.
Das Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt ist strafbar gemäß § 266 Abs. 1, 2 StGB.