Anlagenzusammenfassung gem. EEG 2009
Die Neufassung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes zum 01.01.2009 hat u.a. eine Verschärfung bei der Ermittlung der Vergütung für Strom aus mehreren Anlagen gebracht, § 19 Abs. 1 EEG 2009. Danach gelten mehrere Anlagen