Werbeverbot für “Anti-Kater”-Tabletten
Tabletten aus Mineralstoffen dürfen nicht als „Anti-Kater“-Tabletten vermarktet werden, wenn es sich dabei nicht um offizielle Medikamente handelt. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt in seinem Urteil vom 14. November 2024 entschieden (6 Ukl 1/24). Das Urteil erklärt Ecovis-Rechtsanwältin Daniela Groove in München.