Pferderennen: Keine Umsatzsteuer auf platzierungsabhängige Preisgelder
Pferdehalter und Pferdebetriebe, die sich im Rennsport engagieren, erhalten Preisgelder, wenn sie erfolgreich sind, manchmal auch Antrittsgelder. Unterliegen die Betriebe der Regelbesteuerung, war bislang strittig, ob diese Einnahmen umsatzsteuerpflichtig sind. Der Bundesfinanzhof und der Europäische Gerichtshof haben dies nun geklärt.