Irrtum schützt vor Strafe nicht!
Dass auch ein Richter in eigenen Steuerangelegenheiten steuerstrafrechtlich bedenklich handeln kann, bezeugt ein aktuelles Urteil des Bundesfinanzhofes vom 28.03.2018 (I R 10/17). Gestritten wurde darüber, ob das Finanzamt einen bestandskräftigen Steuerbescheid zu Ungunsten des Steuerpflichtigen ändern darf. Das geht nur, wenn es eine Änderungsvorschrift zu Gunsten des Finanzamtes gibt. Das Finanzgericht hat nach Würdigung des […]