Mangelhafte Aufklärung bei riskanter Behandlung kann den Vergütungsanspruch eines Krankenhauses wegfallen lassen
Bei einer Behandlung, die nicht dem allgemeinen medizinischen Standard entspricht, müssen Ärzte ihre Patienten über ein hohes Behandlungsrisiko aufklären. Sonst droht nicht nur ein Arzthaftungsprozess, auch auf die Erstattung der Behandlungskosten muss das Krankenhaus verzichten, so das Bundessozialgericht.