Die Rechtsanwälte bei Ecovis betreuen bereits seit vielen Jahren Mandanten bei der Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben und sind als externe betriebliche Datenschutzbeauftragte bestellt.
Das Bundessozialgericht bleibt wieder einmal seiner Linie treu. Erneut hat es entschieden, dass Praxisvertreter abhängig Beschäftigte und keine vermeintlich Selbstständigen sind.