Unbekannte Folgen einer Verurteilung nach § 266a StGB
Viele Arbeitgeber sind sich nicht der Vielzahl der anderweitig drohenden Konsequenzen bewusst, die eine solche Verurteilung nach sich ziehen kann. Es gibt noch eine Reihe von Sanktionen die im Zusammenhang mit § 266a StGB folgen können. Diese werden in den folgenden Blogeinträgen der Autoren erörtert werden.