Die Rechtsanwälte bei Ecovis betreuen bereits seit vielen Jahren Mandanten bei der Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben und sind als externe betriebliche Datenschutzbeauftragte bestellt.
Auch ohne ausdrückliche Schweigepflichtentbindung einer verstorbenen Patientin darf die Kasse Einsicht in die Behandlungsunterlagen nehmen, um zu prüfen, ob Behandlungsfehler vorlagen.