Geschlechterdiskriminierung: Versicherungsausschluss bei Schwangerschaft
Das Landgericht Hannover hat einer selbstständigen Kosmetikerin eine Entschädigung wegen Geschlechterdiskriminierung zugesprochen. Sie hatte ein Versicherungsunternehmen verklagt, das in seiner Inhaberausfallversicherung Arbeitsunfähigkeit aufgrund von Schwangerschaft, Schwangerschaftsabbruch, Fehlgeburt und Entbindung ausgeschlossen hatte. Ecovis-Rechtsanwältin Nicole Golomb in Regensburg erklärt die Tragweite der Entscheidung.