Verdeckte Berufsausübungsgemeinschaft: Folgen für das Honorar
Eine gewisse prozentuale Patientenidentität kann darauf hindeuten, dass die tatsächlich gelebte Praxisform nicht der offiziellen entspricht. Die Folge: Stichproben der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) können im Einzelfall zu Honorarrückzahlungen führen. Doch die Patientenidentität war im vorliegenden Fall letztlich nicht ausschlaggebend. Die Prüfung der KV ergab, dass die vermeintliche Praxisgemeinschaft tatsächlich eine Berufsausübungsgemeinschaft war.