Verlustrücktrag: Mehr Gestaltungsspielraum für Unternehmen
Neben nicht genutzten Verlusten aus der Vergangenheit dürfen Kapitalgesellschaft auch Verluste, die im Wirtschaftsjahr eines schädlichen Anteilserwerbs vor dem Erwerbszeitpunkt angefallen sind, nicht in die kommenden Jahre vortragen. Die Verluste lassen sich jedoch per Verlustrücktrag mit einem positiven Gesamtbetrag der Einkünfte des Vorjahres verrechnen. Das hat der Bundesfinanzhof entschieden und stellt sich damit gegen die […]