Betreuungsrechtsreform: Mehr Rechte für Betroffene und Erleichterungen für die Ärzte
Die vorige Bundesregierung hat im Mai 2021 das Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts auf den Weg gebracht. In Kraft treten soll es am 1. Januar 2023. Ziel ist unter anderem eine Stärkung der Rechte von betreuten Personen und Menschen mit Behinderung.