Zeitarbeit in Betrieben des Baugewerbes
Nach § 1b S. 1 AÜG ist Zeitarbeit in Betrieben des Baugewerbes grundsätzlich verboten. Insofern liegt ein Verstoß gegen § 1b S. 1 AÜG vor, wenn diese dennoch ausgeübt wird. Anwendungsbereich Ein Betrieb des Baugewerbes ist nach § 101 Abs. 2 SGB III i.V.m. § 1 BaubetrV üblicherweise ein Betrieb, dessen gewerbliche Arbeitnehmer arbeitszeitlich überwiegend Bauleistungen auf dem […]