Betriebsaufspaltung durch Vermietung von Dachflächen zur Stromerzeugung mittels PV-Anlagen – oder doch nicht?
Das Finanzgericht (FG) Düsseldorf hat am 19. Februar 2025 entschieden, dass die Vermietung von Dachflächen zur Stromerzeugung mittels Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) an eine konzernnahe Betriebsgesellschaft nicht automatisch eine Betriebsaufspaltung begründet. Zudem bleibt die erweiterte Kürzung beim grundstücksverwaltenden Unternehmen zulässig. Die noch nicht rechtskräftige Entscheidung erklärt Steuerberater Manfred Riedmaier bei Ecovis in Ingolstadt.