Richtsatzsammlung: Schätzung von Prüfern nicht in jedem Fall erlaubt
Weist die Buchführung eines Betriebs Mängel auf, dürfen die Betriebsprüfer des Finanzamts die Richtsatzsammlung bei der steuerlichen Schätzung von Gewinnen und Umsätzen nicht in jedem Fall anwenden. Das hat der Bundesfinanzhof aktuell entschieden. Ecovis-Steuerberaterin Claudia Reim in Demmin erklärt das Urteil und die Bedeutung für Unternehmen.