Wann ausländische Beurkundungen in Deutschland gelten
Notarielle Beurkundung: Grundsätzlich dürfen ausländische Notare in Deutschland keine eigenen Beurkundungen oder Beglaubigungen vornehmen. Ausnahme: Fragt ein deutscher Notar einen ausländischen Kollegen an, darf dieser Hilfe leisten. Welche Regeln es gibt und was für die Online-Beurkundung in Deutschland gilt, erklärt Ecovis-Rechtsanwalt Marcus Büscher in Düsseldorf.