Briefkastenfirmen als besonders schwerer Fall der Steuerhinterziehung
Gut 1,5 Jahre nach Veröffentlichung der „Panama Papers“ hat der Gesetzgeber reagiert und am 24.06.2017 mit dem Gesetz zur Bekämpfung der Steuerumgehung und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (StUmgBG) ein neues Regelbeispiel zu Briefkastenfirmen eingeführt. In dem jetzigen § 370 Abs. 3 Satz 2 Nr. 6 AO wird jetzt geregelt, dass ein besonders schwerer Fall der Steuerhinterziehung nun auch vorliegt, wenn eine sog. […]