Arbeitsvertrag: Nun doch grundsätzlich Textform ausreichend
Unternehmen mussten alle Vertragsbedingungen bislang in Schriftform dokumentieren – sonst drohten hohe Bußgelder. Der Gesetzgeber sorgte nun für Erleichterungen. Welche vereinfachten Regeln jetzt für Arbeitgeber gelten, erklärt Gunnar Roloff, Fachanwalt für Arbeitsrecht bei Ecovis in Rostock.