Falsche Chefarztbehandlung: Krankenversicherer kann 30.000 Euro zurückverlangen
Vereinbart ein Patient mit dem Krankenhaus eine Chefarztbehandlung, muss dieser Chefarzt einen Eingriff auch selbst vornehmen. Seine bloße Anwesenheit bei der Operation genügt nicht. Der ärztliche Eingriff ist dann mangels wirksamer Einwilligung des Patienten rechtswidrig.