Unternehmensinterne Untersuchungen als hilfreiche Verteidigungsmaßnahme oder Arbeitserleichterung für die Strafverfolgungsbehörden – zur Beschlagnahme von Compliance-Unterlagen im Unternehmen
Das LG Braunschweig hatte im Rahmen einer Durchsuchungsbeschwerde darüber zu entscheiden, ob Unterlagen über anwaltlich durchgeführte, interne Ermittlungen im Unternehmen, die mit dem Sachverhalt des Ermittlungsverfahrens gegen eines beschuldigten Mitarbeiter zusammenhängen, beschlagnahmt werden dürfen (LG Braunschweig, Beschluss vom 21.07.2015 – 6 Qs 116/15).