Datenschutz: Telefonische Auskunft bringt Ärzten Ärger
Die gängige Vorgehensweise, Patientinnen und Patienten am Telefon eine kurze Auskunft über deren Gesundheitszustand zu geben, verstößt gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und unter Umständen auch gegen die ärztliche Schweigepflicht. Und dafür haftet der Praxisinhaber.