Sozialversicherungspflicht: Minijob und Dienstwagen für Ehefrau werden nicht anerkannt
Erhält die angestellte Ehefrau eines Arztes als Minijobberin in seiner Praxis statt Barlohn einen Dienstwagen, kann das teuer werden. Denn die Dienstwagengewährung lässt sich nicht auf den Mindestlohn anrechnen. Ärzte müssen die Pfändungsfreigrenze beachten.