Gewässerschutz: Landwirte müssen Düngebeschränkungen hinnehmen
Landwirte müssen die Düngeverordnung einhalten, wenn sie Flächen in beschränkten gelben und roten Gebieten bewirtschaften. Das hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshofs entschieden. Adelheid Holme, Rechtsanwältin bei Ecovis in Landshut, erklärt die Details.