Selbst getragene Stromkosten bei E-Dienstwagen: Mehr administrativer Aufwand seit 2026
Die bislang geltenden monatlichen Pauschalen für die von Mitarbeitenden selbst getragenen Stromkosten für E-Dienstwagen fallen ersatzlos weg. Während viele Unternehmen auf eine Vereinfachung gehofft hatten, führt die Neuregelung seit Beginn des Jahres 2026 zu einem komplexeren Verfahren und in der Praxis zu mehr administrativem Aufwand. Die Details erklärt Andreas Islinger, Steuerberater bei Ecovis in München.