Gelegenheitsgeschenke und Schenkungsteuer: Was Familien beachten müssen
Schenkungsteuer: Bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer steht meist die Übergabe von Höfen, Gewerbebetrieben oder Beteiligungen im Fokus. Aber der Fiskus verlangt seinen Obolus auch für die unentgeltliche Übertragung von Privatvermögen, angefangen bei Immobilien bis hin zu Geldgeschenken. Damit diese steuerfrei bleiben, sollten Schenkende die Regeln kennen.