Gewerbesteuer fällig? Kriterien bei der Mitvermietung von Betriebsvorrichtungen
Unternehmen, die ausschließlich ihren eigenen Grundbesitz verwalten und vermieten, sind unter bestimmten Voraussetzungen von der Gewerbesteuer befreit. Steuerberaterin Daniela Ehlke bei Ecovis in Nürnberg deckt die Steuerentlastung bei Betriebsvorrichtungen auf.