Pflegegesetz regelt Verjährung von Krankenhausforderungen neu
Zum 1. Januar 2019 tritt das Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (PpSG) in Kraft. Es soll nicht nur die Pflege in Krankenhäusern verbessern. Es regelt auch die Verjährung und den Ausschluss von Forderungen für Krankenhäuser und Krankenkassen neu.