Ab einem Hektar Forst ist der Waldbesitzer auch Betriebsinhaber
Ob es eine Mindestgröße für einen Forstbetrieb gibt, haben die verschiedenen Länderfinanzverwaltungen stets unterschiedlich beantwortet. Die Grenze lag zwischen einem und fünf Hektar. Relevant ist die Frage nicht nur dann, wenn Forstflächen verkauft werden, sondern auch, wenn Holz eingeschlagen und verkauft wird. Die Finanzverwaltungen haben sich nun bundesweit auf eine Mindestfläche von einem Hektar festgelegt.