Die Rechtsanwälte bei Ecovis betreuen bereits seit vielen Jahren Mandanten bei der Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben und sind als externe betriebliche Datenschutzbeauftragte bestellt.
Alle fünf Jahre müssen Vertragsärzte gegenüber ihrer Kassenärztlichen Vereinigung nachweisen, dass sie ihrer Fortbildungspflicht nachgekommen sind, sonst drohen Honorarkürzungen.
Verstößt ein Vertragsarzt nachhaltig gegen seine Pflicht zur Fortbildung, kann dies im schlimmsten Fall zum Verlust der Zulassung führen. Das bekam nun ein Arzt aus München zu spüren.