Die Rechtsanwälte bei Ecovis betreuen bereits seit vielen Jahren Mandanten bei der Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben und sind als externe betriebliche Datenschutzbeauftragte bestellt.
Bearbeitet eine Krankenkasse einen Antrag länger als gesetzlich festgelegt, gilt der Antrag als genehmigt. Das hat das Bundessozialgericht entschieden.