Pflegekräfte nach Tarif bezahlen: Gehaltsanpassung ab sofort Pflicht
Seit dem 1. September 2022 sind nur noch Pflegeeinrichtungen zur Versorgung zugelassen, die ihre Pflege- und Betreuungskräfte nach Tarif oder kirchenarbeitsrechtlichen Regelungen oder mindestens in Höhe eines Tarifvertrags oder einer kirchenarbeitsrechtlichen Regelung bezahlen. Dieses Vorgehen wurde im Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG) bereits im Sommer 2021 im Bundestag verabschiedet.