Die Rechtsanwälte bei Ecovis betreuen bereits seit vielen Jahren Mandanten bei der Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben und sind als externe betriebliche Datenschutzbeauftragte bestellt.
Das Finanzamt ist grundsätzlich berechtigt Hinzuschätzungen vorzunehmen, wenn die Buchhaltung nicht ordnungsgemäß geführt wurde.