Gebührenpflicht für verbindliche Auskünfte nicht verfassungswidrig
Die gesetzliche Gebührenpflicht für Anträge auf verbindliche Auskünfte seit dem Jahr 2006 verstößt nicht gegen das Grundgesetz. Der BFH ist der Meinung, dass die Auskunftsgebühr auch dann verfassungsgemäß ist, wenn sie im Einzelfall besonders hoch ausfällt und sich ihre Höhe nach der vom Finanzbeamten für die Bearbeitung des Antrags aufgewendeten Zeit richtet. In dem vorgelegten Fall musste der Steuerpflichtige über 90.000 Euro ans Finanzamt überweisen.