Einspruch bereits gegen den Grundlagenbescheid – auch bei Kalamitätsholz
Land- und Forstwirte, die für ihre Gewinne Bescheide von zwei unterschiedlichen Finanzämtern bekommen, müssen genau hinschauen: Denn bei Einsprüchen kommt es auf den Grundlagenbescheid an – auch wenn es um Kalamitätsholz geht.