Grunderwerbsteuer: Auch geplante Bebauung kann miteinberechnet werden
Auf Beschluss des Bundesfinanzhofs (BFH) können bei der Festsetzung der Grunderwerbsteuer auch Baukosten von noch nicht realisierten Bauvorhaben berücksichtigt werden. Sachverhalt Der Kläger kaufte im Juli ein Grundstück. Der Kaufvertrag für das Grundstück enthielt zusätzlich bereits grobe Pläne für ein geplantes Haus und wurde auch vom zu beauftragten Bauunternehmer unterzeichnet. Im August wurde der Bauantrag […]