Voller Steuerabzug für Heimarbeitsplatz
Ein Arbeitnehmer, bei dem das häusliche Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten beruflichen und betrieblichen Tätigkeit bildet, kann die Kosten für das häusliche Arbeitszimmer auch dann in voller Höhe geltend machen, wenn ihm vom Arbeitgeber ein „anderer Arbeitsplatz“ zur Verfügung steht.