Krankenkassen können von Apotheken keine Umsatzsteuer für den Herstellerrabatt zurückfordern
Krankenkassen, die Medikamente kaufen, müssen weiterhin Umsatzsteuer auf den Herstellerrabatt zahlen. Folglich können sie keine Umsatzsteuer von Apotheken zurückfordern. Das hat der Bundesfinanzhof entschieden.