Hinterziehungszinsen erfolgreich abwehren
Wieder einmal zeigt die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes, dass der Rechtsstaat funktioniert. Im Urteil vom 12.07.2016 (II R 42/14) verneinte dieser die Zulässigkeit zur Festsetzung von Hinterziehungszinsen, wenn das Finanzgericht seine Auffassung, dass eine Steuerhinterziehung vorgelegen habe lediglich auf die fehlende Nachweislichkeit eines Treuhandverhältnisses stützt. Vielmehr muss das Finanzgericht nach dem Gesamtergebnis des Verfahrens vom Vorliegen […]