Hinweisgeberschutz ist künftig auch für Kommunen und kommunale Unternehmen wichtig
Unternehmen müssen spätestens seit dem 17. Dezember eine interne Hinweisgeberstelle aufgebaut haben. Kommunen und kommunale Unternehmen sollten sich darauf einstellen, dass auch sie künftig ein Hinweisgeberschutzsystem einsetzen müssen. Alle bereits verpflichteten Unternehmen können ihr Hinweisgeberschutzsystem jedoch auch zum Compliance-Management einsetzen. Warum das so ist, weiß Karsten Neumann, Datenschutzexperte bei Ecovis in Rostock.