Neue Zuständigkeiten bei GOÄ-Honorarklagen
Seit dem 1. Januar 2026 gilt für Streitigkeiten aus ärztlichen Behandlungen eine neue Zuständigkeitsregel. Honorarklagen nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) landen nun unabhängig vom Streitwert immer vor dem Landgericht. Selbst kleine Forderungen können daher nicht mehr vor dem Amtsgericht verhandelt werden. Wieso der Gesetzgeber diese Änderung eingeführt hat und was das für Ärztinnen und […]