Fast Food ist teuer oder Pizzabäcker leitet neuerlichen Wandel bei vorsätzlicher Steuerverkürzung ein
(BGH-Urteil vom 27.10.2015 – 1 StR 373/15) Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofes in Karlsruhe hat mit seinem aktuellen Urteil vom 27.10.2015 – 1 StR 373/15 – festgestellt, dass “…ein großes Ausmaß im Sinne von § 370 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 AO (besonders schwerer Fall der Steuerhinterziehung) bei jeder Steuerhinterziehung über 50.000 Euro (je prozessualer Tat) vorliegt.”