Mehrere Geschäftsführer – (strafrechtliche) Haftungsbegrenzung durch Erstellung einer klaren und rechtssicheren Geschäftsordnung
Selbst in kleinen und mittleren Unternehmen in der Rechtsform einer GmbH bzw. UG (haftungsbeschränkt) gibt es häufig mehr als einen Geschäftsführer. Insbesondere bei familiengeführten Betrieben betreut oftmals der Gründer als „Seniorgeschäftsführer“ die Premium-Kunden und pflegt auch sonst langjährig bestehende Geschäftsbeziehungen. Demgegenüber kümmert sich als weiterer Geschäftsführer bspw. der Ehepartner um interne Belange und die Kinder […]