Investitionsabzugsbetrag: Frist für Investitionen bis Ende 2023 verlängert
Landwirte können Investitionen, für die sie in den Jahren 2017, 2018 und 2019 steuerliche Rücklagen gebildet haben, noch bis Ende 2023 tätigen. Der Investitionszeitraum wurde aufgrund der Corona-Pandemie verlängert.