Jagdgenossenschaften aufgepasst!
Jagdgenossenschaften als Körperschaften des öffentlichen Rechts sind bislang im Regelfall bei der Umsatzsteuer außen vor. Denn die Verpachtung der Jagd wird als Vermögensverwaltung beurteilt, so dass die Genossenschaften damit nicht unternehmerisch tätig sind.