Wenn der Jagdhund eine Betriebsausgabe ist
Die Finanzämter sehen immer wieder steuerliche Probleme, wenn der Landwirt sich als Jäger betätigt. Wichtig ist, ob er ein Eigenjagdrecht hat oder das Jagdrecht von einer Jagdgenossenschaft pachtet. Bei Betriebsprüfungen stellt sich immer wieder die Frage, ob ein jagender Landwirt seine Jagdausgaben steuerlich berücksichtigen darf.