Jobsharing-Praxis: Abrechnungsfehler trifft auf Überschreitung der Leistungsobergrenze
Rechnet eine Jobsharing-Praxis ihre Leistungen falsch ab und überschreitet gleichzeitig die Jobsharing-Obergrenze, könnte es teuer werden. Denn die Honorarrückforderung wegen Überschreitung der Leistungsobergrenze lässt sich nicht voll auf die Honorarrückforderung wegen Abrechnungsfehler anrechnen.